Dieser Teilesatz wird auf Bestellung aus der voll funktionsfähigen Militärwaffe hergestellt, indem die regulierten Teile (Lauf, Verschlussstück) entfernt werden, damit er aktuell noch frei erworben werden kann. Längstens zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ist der Besitz zu melden und das BMLV hat eine Genehmigung zu erteilen, sofern man bereits jetzt eine WBK besitzt.
Lieferung nur nach Österreich, da der Teilesatz immer noch unter die Exportbeschränkung von Militärgütern fällt.