Privater Waffenverkauf

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Stand 26.11.2025

Privater Waffenverkauf in Österreich 2025/2026: Wie läuft das ab und was muss ich beachten?

Stand: 26. November 2025

In Österreich ist der private Verkauf von Schusswaffen grundsätzlich erlaubt, jedoch mit wichtigen Einschränkungen und Pflichten. Die Änderungen durch die Novelle des Waffengesetzes 2025 (WaffG 1996) bringen insbesondere für Erstkäufer und die Registrierung über das Zentrale Waffenregister (ZWR) neue Regeln mit sich.

Waffengesetz Österreich


1. Waffenarten und Kategorien

  • Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Revolver, halbautomatische Langwaffen.

  • Kategorie C: Büchsen, Flinten.

  • Kategorie D: Seit Dezember 2019 den Kategorie-C-Waffen gleichgestellt.

Hinweis: Die Kategorie bestimmt, welche Behörde zuständig ist und welche Abläufe beim Verkauf eingehalten werden müssen.


2. Wer darf Waffen privat verkaufen?

Seit 1. November 2025 gilt:

  • Privatverkauf an Erstkäufer (Personen, die noch keine Waffe dieser Kategorie im ZWR eingetragen haben) darf nur über einen registrierten Waffenhändler erfolgen (Inhaber eines Waffenpasses sind davon ausgenommen.)

  • Der Händler prüft:

    • Ob der Käufer ein Waffenverbot hat.

    • Ob es sich um einen Ersterwerb handelt.

    • Startet ggf. die Wartefrist (Abkühlphase) von vier Wochen.

  • Bei allen Folgekäufen, wenn der Käufer bereits im ZWR eingetragen ist, kann die Übergabe direkt erfolgen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.


3. Abkühlphase / Wartefrist

  • Ersterwerb von Schusswaffen: 4 Wochen Wartefrist, während die Waffe beim Händler gelagert wird.

  • Ausnahme: Inhaber einer gültigen Jagdkarte, Waffenbesitzkarte (WBK) oder Waffenpass (WP) dürfen die Waffe sofort übernehmen.

  • Zweck: Verhinderung von „Impulskäufen“ und Verbesserung der Sicherheit.


4. Meldepflichten / Registrierung im ZWR

  • Kategorie-B-Waffen: Erwerb und Überlassung müssen beidseitig innerhalb von 6 Wochen bei der Behörde angezeigt werden, die den Waffenpass oder die WBK des Erwerbers ausgestellt hat.

  • Kategorie-C-Waffen: Meldung erfolgt ausschließlich über den Waffenhändler ins ZWR. Der Händler erstellt eine Registrierungsbestätigung für den Käufer.


5. Kaufvertrag: Pflicht und Inhalt

Für jeden privaten Waffenverkauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag erforderlich.

Folgende Angaben sollten enthalten sein:

Verkäufer & Käufer:

  • Name, Geburtsdatum, Adresse

  • Ausweisnummer & ausstellende Behörde

  • WBK/WP Nummer (Kategorie B)

  • Registrierungsbestätigung vom Händler (Kategorie C)

Waffe:

  • Typ, Hersteller, Modell, Kaliber

  • Serien- oder Herstellernummer

  • ZWR-Registrierungsnummer (Kategorie C)

  • Datum der Überlassung

Tipp: Falls Hersteller oder Modell unbekannt ist, als „unbekannt“ angeben. Bei Mehrkaliberwaffen (z. B. Drillinge) alle Kaliber auflisten.


6. Versand von Waffen

  • Der private Versand von Waffen oder Munition ist nicht erlaubt.

  • Ausnahme: Versand über registrierte Waffenhändler zwischen Händlern zur sicheren Übergabe.

  • Persönliche Übergabe am Schießstand oder direkt beim Händler ist empfohlen.


7. Empfehlungen für Käufer & Verkäufer

Verkäufer:

  • Nur an Personen mit gültiger WBK, WP oder Jagdkarte verkaufen.

  • Kauf über Händler bei Erstkäufern abwickeln, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Käufer:

  • Immer eine Registrierungsbestätigung vom Händler einfordern.

  • Treffen Sie sich auf einem Schießstand, um die Waffe zu prüfen.


8. Ablauf eines privaten Waffenverkaufs (Step-by-Step)

    1. Waffenart & Kategorie prüfen → B oder C/D?

    2. ZWR-Check → Ist der Käufer schon Eigentümer einer Waffe dieser Kategorie?

    3. Registrierten Waffenhändler auswählen → führt Eintrag ins ZWR durch.

    4. Verkauf abwickeln & Waffe einlagern → Wartefrist 4 Wochen beim Händler (bei Ersterwerb).

    5. Kaufvertrag ausfüllen → alle Daten von Käufer, Verkäufer und Waffe.

    6. Waffe nach Ablauf der Wartefrist übernehmen → ZWR-Registrierung abgeschlossen.

    7. Dokumente aufbewahren → Kaufvertrag & Registrierungsbestätigung mindestens 6 Monate aufheben.


9. Besondere Hinweise für Jäger

  • Jagdausübende Personen: Eine gültige Jagdkarte erlaubt weiterhin den Erwerb von Kategorie-C-Waffen ohne zusätzliche WBK oder WP.

  • Altersregelungen:

    • Kategorie C → ab 21 Jahren (Jagdkarte kann Ausnahmen ab 16-18 Jahre ermöglichen).

    • Kategorie B → generell 25 Jahre, Ausnahmen mit Jagdkarte oder für jagdlich notwendige Waffen ab 18 Jahre möglich.


10. Zusammenfassung

  • Privatverkauf ist grundsätzlich erlaubt, aber nur über registrierte Händler bei Erstkäufern.

  • Abkühlphase 4 Wochen gilt für Erstkäufer, Jagdkarteninhaber sind ausgenommen.

  • ZWR-Registrierung ist Pflicht und erfolgt durch den Händler.

  • Kaufvertrag & Dokumentation sind verpflichtend.

  • Versand ist privat verboten.

Fazit: Wer Waffen privat verkaufen oder erwerben möchte, muss die neuen Waffengesetze genau beachten und den offiziellen ZWR-Prozess über einen Waffenhändler einhalten. Das schützt Käufer, Verkäufer und die öffentliche Sicherheit.

LINK ZUM KAUFVERTRAG Private Gebrauchtwaffen

Waffengesetz NEU 2026 : Was ändert sich?

 

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