Das neue österreichische Waffengesetz (Novelle) bringt eine deutliche Verschärfung. Wesentliche Änderungen sind die Anhebung des Mindestalters für bestimmte Waffen, eine verlängerte „Abkühlphase“ von vier Wochen, strengere psychologische Gutachten und die Pflicht, Waffen nur noch über registrierte Waffenhändler zu verkaufen. Zudem müssen nun auch Sportschützen und Jäger eine Waffenbesitzkarte für bestimmte Waffen der Kategorie C beantragen.
Wesentliche Änderungen im Überblick
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Mindestalter:Das Mindestalter für den Erwerb von Pistolen und Revolvern (Kategorie B) wird von 21 auf 25 Jahre angehoben. Für Langwaffen (Kategorie C wie Flinten und Büchsen) gilt nun ein Mindestalter von 21 Jahren statt bisher 18 Jahren.
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Abkühlphase Kategorie C:Die „Abkühlphase“ beim Waffenkauf verlängert sich von drei auf vier Wochen.
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Psychologische Eignung:Das psychologische Gutachten wird erweitert und muss nicht nur bei der Erstausstellung, sondern auch nach 5 Jahren erneut vorgelegt werden.
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Waffenbesitzkarte (WBK):Für alle Waffen der Kategorie C (z. B. Schrotflinten, Repetierbüchsen) ist künftig eine WBK erforderlich.
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Waffenhandel:Der private Verkauf von Waffen ist nicht mehr möglich. Der Verkauf und die Überlassung dürfen nur noch über registrierte Waffenhändler erfolgen.
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Datenabgleich:Der Datenaustausch zwischen Behörden (z. B. Polizei und Waffenbehörden) wird verbessert, um Auffälligkeiten schneller zu erkennen.
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Waffenverbote:Es können vorübergehende Waffenverbote im Rahmen von Ermittlungen verhängt werden.
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Rückwirkende Gültigkeit:Einige Regelungen gelten auch für laufende Anträge und können bis zu zwei Jahre rückwirkend angewendet werden.
Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes 2026
Das neue österreichische Waffengesetz tritt in Teilen bereits im November 2025 in Kraft, mit den restlichen Bestimmungen ab dem Jahr 2026. Zu den ersten Regelungen gehören ein besserer behördlicher Informationsaustausch und eine Ausweitung der Abkühlphase beim Waffenerwerb. Die schärferen Regeln sehen auch höhere Mindestaltersgrenzen für den Waffenbesitz vor: Gewehre erst ab 21 und Pistolen erst ab 25 Jahren.-
November 2025:Erste Bestimmungen treten in Kraft, darunter der erweiterte Informationsaustausch zwischen Behörden und die verlängerte Abkühlphase.
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Ab 2026:Der Großteil der weiteren Regelungen des verschärften Waffengesetzes wird wirksam.
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Altersgrenzen:Das Mindestalter für den Erwerb von Gewehren wird auf 21 Jahre und das für Pistolen auf 25 Jahre angehoben.
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Ausgenommen:Jägerinnen und Jäger sind von den neuen Bestimmungen ausgenommen. (Fragwürdig)Stand: 21.10.2025
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