Regelmäßige Nachschulung (Theorie & Praxis)
Theorie: Vermittlung relevanter Gesetzesnovellen im Waffenrecht
Praktisches Schießen
Kosten: EUR 25.-
Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen sich in der Regel alle fünf Jahre einer theoretischen und praktischen Nachschulung unterziehen, um die Gültigkeit zu erhalten.
Waffenführerschein für Neuantrag einer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass
Theorie: Aktuelle Informationen zum Waffengesetz
Praktisches Schießen mit eigener Waffe oder Leihwaffe
Kosten: EUR 65.-
Der Waffenführerschein ist Voraussetzung für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte oder Waffenpass und dient als Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Waffen.
"Waffenführerschein" ist die vom Waffenfachhandel eingeführte Bezeichnung für die "Bestätigung [...] wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde" gemäß 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV) §5 Abs. 2
Voraussetzungen und Beantragung der WBK
Mindestalter 21 Jahre (Ausnahmen bei jagdlicher oder sportlicher Ausübung möglich)
Waffenpsychologisches Gutachten (nicht erforderlich bei Inhabern einer gültigen Jagdkarte)
Waffenführerschein (nicht erforderlich bei Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs einer Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe)
Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde (Hauptwohnsitz)
Nach Erhalt des Waffenführerscheins muss dieser zusammen mit einem psychologischen Gutachten bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Zur Beantragung der WBK werden auch weitere Dokumente benötigt, wie ein
amtlicher Lichtbildausweis,
Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Lichtbild,
eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
und ein Psychologisches Gutachten.
Bitte mitbringen.
Waffenführerschein, Waffenbesitzkarte od. Waffenpass, Schutzbrille, Kapselgehörschutz, Eigene Handfeuerwaffe bzw. Leihwaffe von uns.