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Das überarbeitete Waffengesetz in Österreich, das 2026 in Kraft tritt, bringt signifikante Verschärfungen mit sich. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Erhöhung des Mindestalters für den Erwerb bestimmter Waffen, eine verlängerte „Abkühlphase“ von vier Wochen, strengere Anforderungen an psychologische Gutachten sowie die Verpflichtung, Waffen nur noch über registrierte Händler zu erwerben. Zudem müssen auch Sportschützen und Jäger eine Waffenbesitzkarte für bestimmte Waffen der Kategorie C beantragen.
Mindestalter:
Das Mindestalter für den Erwerb von Pistolen und Revolvern (Kategorie B) wird von 21 auf 25 Jahre angehoben. Für Langwaffen (Kategorie C, wie Flinten und Büchsen) gilt nun ein Mindestalter von 21 Jahren statt bisher 18 Jahren.
Abkühlphase Kategorie C:
Die „Abkühlphase“ beim Waffenerwerb von Kategorie C Waffen wird von drei auf vier Wochen verlängert.
Psychologische Eignung:
Das psychologische Gutachten wird erweitert und muss nicht nur bei der Erstausstellung, sondern auch nach fünf Jahren erneut vorgelegt werden.
Waffenbesitzkarte (WBK):
Für alle Waffen der Kategorie C (z. B. Schrotflinten, Repetierbüchsen) ist künftig eine Waffenbesitzkarte erforderlich.
Waffenhandel:
Der private Verkauf von Waffen ist nicht mehr gestattet. Der Verkauf und die Überlassung dürfen ausschließlich über registrierte Waffenhändler erfolgen.
Datenabgleich:
Der Austausch von Daten zwischen den Behörden (z. B. Polizei und Waffenbehörden) wird verbessert, um Auffälligkeiten schneller zu erkennen.
Waffenverbote:
Im Rahmen von Ermittlungen können vorübergehende Waffenverbote verhängt werden.
Rückwirkende Gültigkeit:
Einige Regelungen gelten auch für laufende Anträge und können bis zu zwei Jahre rückwirkend angewendet werden.
Das neue Waffengesetz tritt in Teilen bereits im November 2025 in Kraft, während die übrigen Bestimmungen ab 2026 gelten. Zu den ersten Regelungen gehören ein verbesserter behördlicher Informationsaustausch und die Ausweitung der Abkühlphase beim Waffenerwerb. Die neuen Vorschriften sehen zudem höhere Mindestaltersgrenzen für den Waffenbesitz vor: Gewehre dürfen erst ab 21 und Pistolen erst ab 25 Jahren erworben werden.
November 2025:
Die ersten Bestimmungen treten in Kraft, darunter der erweiterte Informationsaustausch zwischen den Behörden und die verlängerte Abkühlphase.
Ab 2026:
Der Großteil der weiteren Regelungen des verschärften Waffengesetzes wird wirksam.
Altersgrenzen:
Das Mindestalter für den Erwerb von Gewehren wird auf 21 Jahre und für Pistolen auf 25 Jahre angehoben.
Ausnahme:
Jägerinnen und Jäger sind von den neuen Bestimmungen ausgenommen. (Fragwürdig)
Stand: 21.10.2025
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